Elektrosicherheit in Unternehmen erhöhen

Elektrosicherheit im Unternehmen ist wichtig

Die DGUV V3 entspricht inhaltlich der bis 2014 geltenden BGV A3. Die entsprechenden Betriebssicherheitsprüfungen sind dieselben. Als sich die gewerblichen Berufsgenossenschaften mit den öffentlichen Unfallversicherungsträgern zum Dachverband DGVU (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammenschlossen, änderten sie dementsprechend auch den Namen der Vorschrift.

Wozu dient die DGUV V3 Prüfung?

Es handelt sich dabei um eine rechtssichere Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Nur damit genießen Sie den Versicherungsschutz durch die DGUV. Auch im Interesse der eigenen Betriebssicherheit sollten Sie auf die DGUV V3 Prüfung setzen. Vor der Prüfung führen wir mit Ihnen einen Kickoff (persönliches Auftragsstartgespräch) durch und vereinbaren dann mit Ihnen einen verbindlichen Prüftermin. Beim Kickoff definieren wir auch den organisatorischen Rahmen, um Ihren Auftrag zu spezifizieren. Die DGUV V3 Prüfung wird von uns so durchgeführt, dass es praktisch keine Störungen Ihrer Betriebsabläufe oder Eingriffe in ihr Arbeitsgeschehen gibt.

DGUV V3: Schwerpunkte

Der Schwerpunkt ist die sichere Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten mit einem dafür ausgelegten Prüfkonzept. Welche Geräte und Betriebsmittel das sind, regeln die BetrSichV und die Arbeitsschutzrichtlinien der DGUV in der Vorschrift 3/4, der die DGUV V3 Prüfung folgt. Die Prüfung erfolgt nach den VDE-Normen der DIN VDE 701-702. Für Unternehmer ist die elektrische Geräteprüfung wichtig, um das Personal und die Anlagen vor gefährlichen Unfällen zu schützen und den Verpflichtungen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Versicherungen und Berufsgenossenschaften nachzukommen.

Durchführung der Prüfung nach DGUV V3

Sämtliche prüfpflichtigen elektrischen Geräte unterziehen wir durch Besichtigen, Messen und Erproben einer Einzelprüfung. Dazu gehören:

  • Ermittlung der Prüflinge anhand Ihrer Mitarbeiterzahl
  • Besprechung der Prüfbereiche
  • Festlegung der individuellen Prüftermine gemäß Prüffristen
  • Erinnerung an Wiederholungsprüfungen
  • digitale Gefährdungsbeurteilung
  • rechtssichere Dokumentation in längstens 48 h

Die Prüffristen legt die DGUV V3 fest, bzw. wird nach der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Der Gesetzgeber fordert eine Ermittlung der Prüfzyklen per Gefährdungsbeurteilung. Diese erhalten Sie von uns ergänzend. Die Grundlage hierfür ist die TRBS 1201, die Richtwerte liefert. So sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros alle zwei Jahre zu überprüfen, in anderen Betriebsstätten jährlich. Sollte die Fehlerquote 2,0 % übersteigen, ist eine Prüfung alle sechs Monate vorgeschrieben. Die Fehlerquote bezieht sich stets auf Arbeitsmittel aus vergleichbaren oder denselben Bereichen, so zum Beispiel nur Büro, nur Werkstatt oder nur Fertigung. Auf Baustellen sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mindestens jährlich und bei einer Fehlerquote über 2,0 % alle drei Monate zu überprüfen. Bei ortsfesten Betriebsmitteln beträgt der Zyklus vier ein Jahr in Anlagen und Räumen besonderer Art nach DIN VDE 0100-700.

Über den Autor: Matthias Schwab führt Prüfungen nach DGUV V3 in Karlsruhe aus, er hat eine Elektrofirma, und mehrere Leergänge zu dem Thema besucht.